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Pauschale Beihilfe – wir antworten auf deine Fragen

Seit einigen Jahren können Beamte in vielen Bundesländern wählen, ob sie sich der klassischen individuellen Beihilfe oder der pauschalen Beihilfe anschließen wollen. Auf den ersten Blick klingt die pauschale Beihilfe attraktiv: Der Dienstherr beteiligt sich mit 50 % an den Kosten der Krankenversicherung, In den meisten Fällen bleiben Beamte mit Wahl der Pauschalen Beihilfe in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.

Aktueller Stand in den Bundesländern

Stand Mai 2025 haben unter anderem Niedersachsen, Bremen, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Hamburg und Thüringen die pauschale Beihilfe eingeführt. Wichtig zu wissen: Die Wahl zwischen pauschaler und individueller Beihilfe ist in der Regel bindend.

In Bremen und Berlin haben Sie als Beamter bzw. als Beamtin zweimal in ihrer Beamten-Laufbahn die Möglichkeit, sich gegen die individuelle Beihilfe und für die Pauschale Beihilfe zu entscheiden: Die erste Entscheidung für die Pauschale Beihilfe in Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen und den weiteren Bundesländern kann zum Beginn der Verbeamtung auf Widerruf erfolgen. In Bremen und Berlin können Sie sich dann noch einmal mit der Verbeamtung auf Probe dazu entscheiden, die Pauschale Beihilfe in Anspruch zu nehmen.

In den restlichen Bundesländern wird bestehenden Beamten jedoch nur einmal das Angebot des Wechsels gemacht. Ein späterer Wechsel zwischen pauschaler und individueller Beihilfe ist dann nicht mehr möglich. Dies kann vor allem dann zu einem finanziellen Desaster führen, wenn man später das Bundesland oder in eine Bundesbehörde wechseln möchte.

Deshalb ist es entscheidend, sich vor dieser Wahl gut beraten zu lassen, da sie langfristige finanzielle Auswirkungen hat.

Nur die Krankenversicherung wird gefördert – nicht die Pflegeversicherung

Ein wichtiger Punkt wird oft übersehen: Die 50 %-Beteiligung gilt ausschließlich für die Krankenversicherung. Die Beiträge zur Pflegeversicherung müssen Beamte weiterhin komplett selbst tragen. Dieser Aspekt schmälert die tatsächliche Ersparnis und macht die Pauschale Beihilfe weniger attraktiv, als es zunächst scheint.

Der entscheidende Vorteil der individuellen Beihilfe

Bei der individuellen Beihilfe steigt der Beihilfesatz in nahezu allen Bundesländern mit Eintritt in den Ruhestand auf 70 %. Das bedeutet: Pensionierte Beamte müssen nur noch 30 % ihrer Krankheitskosten privat absichern, was die Kosten im Alter erheblich reduziert. Wer also langfristig denkt, fährt mit der individuellen Beihilfe oft deutlich günstiger.

Für wen macht die Pauschale Beihilfe überhaupt Sinn?

Die Pauschale Beihilfe lohnt sich nur in bestimmten Ausnahmefällen, vor allem für Beamte, die:

  • eine sehr geringe Besoldung haben (z. B. einfacher Dienst)
  • Teilzeit arbeiten (auch langfristig)
  • stark vorerkrankt sind und keine kostengünstige private Krankenversicherung (PKV) abschließen können
  • erst spät (über 50 Jahre alt) in die Beamtenlaufbahn einsteigen

In vielen Fällen müssen sogar mehrere dieser Punkte gleichzeitig zutreffen, damit sich die Pauschale Beihilfe finanziell lohnt.

Zusätzliche Kosten: Zusatzversicherungen nicht vergessen

Ein weiterer oft übersehener Kostenfaktor: Wer sich für die Pauschale Beihilfe entscheidet, benötigt häufig Zusatzversicherungen. Leistungen wie Zahnersatz oder Wahlleistungen im Krankenhaus sind in der gesetzlichen Krankenversicherung oft nur eingeschränkt abgedeckt. Diese Zusatzversicherungen treiben den monatlichen Beitrag zusätzlich in die Höhe. Während die Kosten für ambulante Zusatzleistungen (- wie Heilpraktikerleistungen, Arzneimittel, Sehhilfen sowie Heil- und Hilfsmittelleistungen) bei ca. 10 € pro Monat liegen, müssen die Kosten für die gesonderte Versorgung im stationären Bereich (1- oder 2-Bettzimmer, Wahl- bzw. Privatarztleistungen im Krankenhaus) mit ca. 30-50 €, und gute Zahnzusatzversicherung mit ausreichendem Zahnersatz von mindestens 80% mit etwa 20-30 € eingeplant werden.

Der Privatpatientenstatus: Ein oft unterschätzter Vorteil

Beamte mit individueller Beihilfe und privaten Krankenversicherung (PKV) genießen in der Regel den Privatpatientenstatus. Dieser bringt klare Vorteile mit sich, etwa kürzere Wartezeiten, schnellere Facharzttermine und bessere Behandlungsoptionen. Mit der pauschalen Beihilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung verzichtet man auf diese Vorteile und begibt sich ins Zweiklassensystem.

Kinder und Ehepartner: Zusätzlich profitieren

Entscheidest Du Dich als Beamter für die Pauschale Beihilfe und verbleibst in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), hast Du natürlich die Möglichkeit, deinen Ehepartner, soweit dieser die Voraussetzungen als berücksichtigungsfähige Person erfüllt, sowie Deine Kinder beitragsfrei in der GKV mitzuversichern. Sobald Dein Ehepartner aber selbst gesetzlich pflichtversichert ist, können auch die Kinder beim Ehepartner mitversichert werden. Denn: Auch wenn der beihilfeberechtigte Beamte mehr als der Ehepartner verdient, aber unter der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient (ohne Familienzuschläge gerechnet), haben Kinder weiterhin Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung über den geringer verdienenden Ehepartner.

Pauschale Beihilfe – bereust du die Entscheidung?

Als Beamter mit Pauschaler Beihilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung kannst Du Dich natürlich auch für die private Krankenversicherung entscheiden.

Fazit: Für die meisten Beamten ist die individuelle Beihilfe günstiger

Zusammengefasst lässt sich sagen: Die Pauschale Beihilfe ist nur für sehr spezifische Gruppen sinnvoll. Für die Mehrheit der Beamten ist die individuelle Beihilfe langfristig die bessere und günstigere Wahl, besonders im Hinblick auf die steigenden Beihilfesätze im Alter und die Vorteile des Privatpatientenstatus. Generell sind die deutlich besseren Leistungen im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich ebenfalls nicht zu unterschätzen.

Wer über die pauschale Beihilfe nachdenkt, sollte daher unbedingt eine individuelle Kosten-Nutzen-Analyse durchführen und sich professionell beraten lassen. Denn was auf den ersten Blick einfach klingt, kann sich langfristig als teure Entscheidung entpuppen.

Spezialisten wählen – wähle Berater aus, die sich auf Beamte, die Beamtenversorgung und die Beihilfeabsicherung spezialisiert haben.

Datum:

12. Mai 2025

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