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Die wichtigsten Fragen
an deine Versicherungsberater

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Die Beratung für Dich ist kostenlos!
Unsere Beratung wird in Form einer Provision seitens des Versicherers geleistet. Diese Vergütung ist bereits in den Beiträgen der jeweiligen Versicherung enthalten und dient dazu, die investierte Zeit, den Aufwand und die Betreuung des Beraters seitens des Versicherers zu honorieren.

Die Hilfe Deines beamtenpiloten bringt zahlreiche Vorteile mit sich.  Wir helfen Dir dabei, komplexe Angebote zu durchschauen und das ideale Produkt für Deine Bedürfnisse und Lebenssituation zu finden.
Die individuelle Beratung ist ein weiterer Pluspunkt: Wir analysieren Deine Situation, berücksichtigen Deine finanzielle Lage und zukünftigen Pläne, um maßgeschneiderte Empfehlungen zu geben. Wir ermitteln Tarife, vergleichen Angebote und sorgen dafür, dass Du den besten Schutz zum besten Preis erhältst. Darüber hinaus betreuen wir Dich auch in Zukunft, passen Deine Versicherungssituation an und gewährleisten, dass Du stets optimal abgesichert bist.
Diese Unterstützung spart Dir Zeit und gibt Dir die Sicherheit, fundierte Entscheidungen zu treffen – ohne sich in den komplexen Versicherungsangeboten zu verlieren und mehr Zeit für die schönen Dinge im Leben zu haben.

Die Unterstützung Deines beamtenpiloten kann aus vielen Gründen vorteilhaft sein:
1. Expertise und Fachwissen:
Dein beamtenpilot verfügt über spezialisiertes Wissen über Versicherungsprodukte, -bedingungen und -märkte. Wir können Dir helfen, komplexe Versicherungsangebote zu verstehen und das für Dich passende Produkt zu finden.
2. Individuelle Beratung:
Dein beamtenpilot berücksichtigt Deine Lebenssituation individuell  und kann Dir maßgeschneiderte Empfehlungen geben. Wir berücksichtigen Deine persönlichen Bedürfnisse, finanzielle Lage und Zukunftspläne, um die beste Versicherungslösung für Dich zu finden.
3. Verhandlung und Vergleich:
Dein beamtenpilot kann für Dich  eine Vielzahl von Angeboten vergleichen, um die besten Konditionen und den besten Schutz zu finden.
4. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung:
Dein beamtenpilot begleitet Dich dauerhaft, überprüfet regelmäßig Deine Versicherungssituation und passt diese an, um sicherzustellen, dass Du weiterhin optimal abgesichert bist.
5. Entlastung und Zeitersparnis:
Durch die Unterstützung Deines beamtenpiloten kannst Du Zeit sparen und trotzdem sicher sein, optimal abgesichert zu sein und stets den Überblick zu behalten.

Nein.
Wir empfehlen, dass Du gerade bei höheren Rechnungen erst einmal schaust, ob die Beihilfe und private Krankenversicherung vollständig erstatten. In der Regel erhältst Du die Rechnung von Beihilfe und privater Krankenversicherung innerhalb des angegebenen Zahlungsziels. Sollte das Zahlungsziel überschritten werden oder Du kurz vor dem Zahlungsziel stehen, melde Dich gerne bei uns und wir verlängern das Zahlungsziel für Dich.
Vereinzelt kommt es vor, dass die Rechnungen vom Behandler oder der Abrechnungsstelle falsch, zu hoch oder fehlerhaft abgerechnet werden. Daher ist es ratsam, immer zunächst auf die Rückmeldungen der Beihilfe und Krankenversicherung zu warten.
Ja.
Bist Du kein Beamter mehr, weil Du ggf. im Anschluss an Dein Referendariat nicht gleich eine Planstelle erhältst und angestellt wirst oder Anspruch auf Familienversicherung hast; während der Ausbildung oder des Studiums merkst, dass der Job nicht zu Dir passt; Du in die private Wirtschaft als Angestellter wechselst oder Arbeitslosengeld 1 beziehst, dann wirst Du in den meisten Fällen automatisch wieder gesetzlich versichert.
Solltest Du allerdings ein Leben lang verbeamtet bleiben, bleibst Du auch in der privaten Krankenversicherung.
Wir haben in jedem Fall immer die passende Lösung und zeigen Dir alle Möglichkeiten auf.

Hier kommt es auf den Verdienst und die Absicherung der Elternteile an.
In den häufigsten Fällen können Kinder auch beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben, wenn der Beihilfeberechtigte/Privatversicherte unter 69.300,00 € jährlich (für das Jahr 2024) verdient.

Je nachdem, ob die Eltern privat oder gesetzlich krankenversichert sind, ergeben sich verschiedene Szenarien für die Krankenversicherung des Kindes.

Wenn beide Eltern privat versichert sind, wird auch das Kind in die private Krankenversicherung aufgenommen, wodurch eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse für das Kind nicht möglich ist.

Sind beide Elternteile gesetzlich krankenversichert, wird das Kind automatisch in die Familienversicherung aufgenommen. Allerdings können Eltern ihr Kind dennoch privat versichern, wenn sie eine umfassendere Versorgung wünschen. Einige Unternehmen bieten sogar Versicherungsschutz ab Geburt an, unabhängig davon, ob die Eltern bei ihnen versichert sind. In solchen Fällen wird üblicherweise eine standardmäßige Gesundheitsprüfung durchgeführt.

Wenn ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist, besteht die Möglichkeit, das Kind entweder privat oder gesetzlich zu versichern. Allerdings ist eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV nicht möglich, wenn der privatversicherte Elternteil ein höheres Einkommen hat und über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (2024: 69.300 Euro). In diesem Fall muss für das Kind ein monatlicher Krankenkassenbeitrag entrichtet werden. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die Eltern nicht verheiratet sind oder keine Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz besteht.

Alle.
Als freie und unabhängige Berater haben wir die Möglichkeit, Dir alle Gesellschaften des Marktes aufzuzeigen und gegenüberzustellen.
Gerne darfst Du uns also auch gleich Gesellschaften nennen, die Dich besonders interessieren oder von denen Du schon gehört hast.
Wir werden sie Dir zeigen können.

In den letzten 20 Jahren sind die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung im Schnitt um 2,8% jährlich gestiegen. In der gesetzlichen Krankenkasse sind es hingegen 3,2%.
Da Du als Beamter im Ruhestand 70% Beihilfe erhältst (Ausnahme: Bundesland Bremen, Hessen und Sachsen), wird der eigene Prozentsatz, den Du in der Privaten Krankenversicherung abschließen musst, 30% nicht überschreiten.

Die Beratung für Dich ist kostenlos!
Unsere Beratung wird in Form einer Provision seitens des Versicherers geleistet. Diese Vergütung ist bereits in den Beiträgen der jeweiligen Versicherung enthalten und dient dazu, die investierte Zeit, den Aufwand und die Betreuung des Beraters seitens des Versicherers zu honorieren.
Die Hilfe eines Versicherungsberaters bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Diese Experten verfügen über spezifisches Wissen zu Versicherungsprodukten und -märkten. Sie helfen dabei, komplexe Angebote zu durchschauen und das ideale Produkt für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Die individuelle Beratung ist ein weiterer Pluspunkt: Berater bewerten Ihre Situation, berücksichtigen Ihre finanzielle Lage und zukünftigen Pläne, um maßgeschneiderte Empfehlungen zu geben. Sie verhandeln Tarife, vergleichen Angebote und sorgen dafür, dass Sie den besten Schutz zum besten Preis erhalten. Darüber hinaus bieten sie langfristige Betreuung an, passen Ihre Versicherungssituation regelmäßig an und gewährleisten, dass sie stets Ihren Bedürfnissen entspricht.
Diese Unterstützung spart Ihnen Zeit und gibt Ihnen die Sicherheit, fundierte Entscheidungen zu treffen, ohne sich in den komplexen Versicherungsangeboten zu verlieren.

Die Unterstützung eines Versicherungsberaters kann aus verschiedenen Gründen vorteilhaft sein:
1. Expertise und Fachwissen:
Ein Versicherungsberater verfügt über spezialisiertes Wissen über Versicherungsprodukte, -bedingungen und -märkte. Sie können Ihnen helfen, komplexe Versicherungsangebote zu verstehen und das für Sie passende Produkt zu finden.
2. Individuelle Beratung:
Berater können Ihre Situation individuell bewerten und Ihnen maßgeschneiderte Empfehlungen geben. Sie berücksichtigen Ihre persönlichen Bedürfnisse, finanzielle Lage und Zukunftspläne, um die beste Versicherungslösung für Sie zu finden.
3. Verhandlung und Vergleich:
Ein Berater kann für Sie Tarife verhandeln und eine Vielzahl von Angeboten vergleichen, um die besten Konditionen und den besten Schutz zu finden.
4. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung:
Berater bieten oft langfristige Betreuung an, überprüfen regelmäßig Ihre Versicherungssituation und passen sie an, um sicherzustellen, dass sie weiterhin Ihren Bedürfnissen entspricht.
5. Entlastung und Zeitersparnis:
Durch die Unterstützung eines Beraters können Sie Zeit sparen und sich sicher sein, dass Sie eine umfassende Beratung erhalten, die Ihnen hilft, fundierte Entscheidungen zu treffen, ohne sich durch den Versicherungsdschungel kämpfen zu müssen.

Nein.
Wir empfehlen, dass Du gerade bei höheren Rechnungen erst einmal schaust, ob die Beihilfe und private Krankenversicherung vollständig erstatten. In der Regel erhältst Du die Rechnung von Beihilfe und privater Krankenversicherung innerhalb des angegebenen Zahlungsziels. Sollte das Zahlungsziel überschritten werden oder Du kurz vor dem Zahlungsziel stehen, melde Dich gerne bei uns und wir verlängern das Zahlungsziel für Dich.
Oftmals kommt es vor, dass die Rechnungen vom Behandler oder der Abrechnungsstelle falsch, zu hoch oder fehlerhaft abgerechnet werden. Daher ist es ratsam, immer zunächst auf die Rückmeldungen der Beihilfe und Krankenversicherung zu warten.
Ja.
Bist Du kein Beamter mehr, weil Du ggf. im Anschluss an Dein Referendariat nicht gleich eine Planstelle erhältst; während der Ausbildung oder des Studiums merkst, dass der Job nicht zu Dir passt; Du in die private Wirtschaft als Angestellter wechselst oder Arbeitslosengeld 1 beziehst, dann wirst Du in der Regel automatisch wieder gesetzlich versichert.
Solltest Du allerdings ein Leben lang verbeamtet bleiben, bleibst Du auch in der privaten Krankenversicherung.
Wir haben in jedem Fall immer die passende Lösung und besprechen alle Möglichkeiten.

Hier kommt es auf den Verdienst und die Absicherung der Elternteile an.
In den häufigsten Fällen können Kinder auch beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben, wenn der Beihilfeberechtigte/Privatversicherte unter 69.300,00 € jährlich (für das Jahr 2024) verdient.

Je nachdem, ob die Eltern privat oder gesetzlich krankenversichert sind, ergeben sich verschiedene Szenarien für die Krankenversicherung des Kindes.

Wenn beide Eltern privat versichert sind, wird auch das Kind in die private Krankenversicherung aufgenommen, wodurch eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse für das Kind nicht möglich ist.

Sind beide Elternteile gesetzlich krankenversichert, wird das Kind automatisch in die Familienversicherung aufgenommen. Allerdings können Eltern ihr Kind dennoch privat versichern, wenn sie eine umfassendere Versorgung wünschen. Einige Unternehmen bieten sogar Versicherungsschutz ab Geburt an, unabhängig davon, ob die Eltern bei ihnen versichert sind. In solchen Fällen wird üblicherweise eine standardmäßige Gesundheitsprüfung durchgeführt.

Wenn ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist, besteht die Möglichkeit, das Kind entweder privat oder gesetzlich zu versichern. Allerdings ist eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV nicht möglich, wenn der privatversicherte Elternteil ein höheres Einkommen hat und über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (2024: 69.300 Euro). In diesem Fall muss für das Kind ein monatlicher Krankenkassenbeitrag entrichtet werden. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die Eltern nicht verheiratet sind oder keine Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz besteht.

Alle.
Als freie und unabhängige Berater haben wir die Möglichkeit, Dir alle Gesellschaften des Marktes aufzuzeigen und gegenüberzustellen.
Gerne darfst Du uns also auch gleich Gesellschaften nennen, die Dich besonders interessieren oder von denen Du schon gehört hast.
Wir werden sie Dir zeigen können.
In den letzten 20 Jahren sind die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung im Schnitt um 2,8% jährlich gestiegen. In der gesetzlichen Krankenkasse sind es 3,2% im Schnitt.
Tatsächlich sind die Beitragssteigerungen für Beamte etwas geringer, da auch die Privatabrechnungen der Ärzte etwas geringer ausfallen, wenn man beihilfeberechtigt ist.
Da Du als Beamter im Ruhestand immer 70% Beihilfe erhältst (Ausnahme: Bundesland Bremen und Hessen), wird der eigene Prozentsatz, den Du in der Privaten Krankenversicherung abschließen musst, 30% nicht überschreiten.
Ja.
Die Private Krankenversicherung kann mit einer erneuten Gesundheitsprüfung auch später noch gewechselt werden.
Ob ein solcher Wechsel sinnvoll oder aufgrund des Gesundheitszustandes überhaupt möglich ist, besprechen wir natürlich mit Dir.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Beamte eine der wichtigsten Absicherungen. Obwohl Beamte auf Lebenszeit in der Regel Anspruch auf Ruhegehalt haben, reicht dieses nicht aus, um die persönlichen Lebenshaltungskosten abzudecken.
Du wirst als dienstunfähig angesehen, wenn Du aufgrund fortlaufender gesundheitlicher oder körperlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage bist, Deine beruflichen Pflichten dauerhaft zu erfüllen. Oder Du bist dienstunfähig, wenn Du innerhalb der letzten sechs Monate für mindestens drei Monate aufgrund solcher Einschränkungen Deine Dienstpflichten nicht erfüllen konntest und es keine Aussicht auf eine vollständige Genesung innerhalb der nächsten sechs Monate gibt. In einem solchen Fall kannst Du in den Ruhestand versetzt werden, sofern keine andere Verwendung möglich ist. Den genauen Gesetzestext findest Du hier.

Wichtig zu wissen: Für die Versetzung in den Ruhestand ist nicht zwangsläufig die Zustimmung eines Amtsarztes erforderlich, wie oft angenommen wird. Es reicht aus, wenn Deine Dienstbehörde dies als Dein Dienstherr beschließt.

Die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Form der Versicherung, die bestimmte Berufsgruppen absichert, insbesondere Berufe im öffentlichen Dienst oder in spezialisierten Branchen. Diese Versicherung bietet Schutz, falls der Versicherte aufgrund gesundheitlicher Probleme oder Verletzungen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die spezifischen Aufgaben seines Berufs auszuüben.
Im Falle einer Dienstunfähigkeit bietet diese Versicherung finanzielle Leistungen oder eine Rente, um Einkommensverluste auszugleichen. Sie ist auf die speziellen Anforderungen und Bedingungen des jeweiligen Berufsfeldes zugeschnitten.
Du erhältst als Pension einen Höchstsatz von 71,75 Prozent Deines durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand. Dieser Satz variiert je nach der Anzahl der Jahre, die Du im Dienst verbracht hast – dieser steigt um ungefähr 1,79 Prozent pro Dienstjahr. Um den Höchstsatz zu erreichen, musst Du mindestens 40 Jahre im Dienst gewesen sein.
Solltest Du beispielsweise eine gewisse Zeit in Teilzeit oder Elternzeit sein, mindert dies ebenfalls Deine Pension bzw. Deine Dienstzeit.
In den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Sachsen Thüringen können Beamte zwischen der individuellen Beihilfe und pauschalen Beihilfe wählen. Die pauschale Beihilfe ist ein Zuschuss zu den Krankenkassenbeiträgen (kein Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung) des Dienstherrn für Beamte, die sich in der Regel für die Gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Da die Entscheidung für diese neue Möglichkeit endgültig ist, ist es ratsam, dass neue Beamte sich ausführlich über beide Optionen informieren, bevor sie eine Wahl treffen.
Ob die Pauschale Beihilfe eine echte Alternative zur individuellen Beihilfe ist, hängt sehr stark von der persönlichen Situation wie der Besoldungsgruppe und familiären Situation ab.
Dein monatlicher Beitrag richtet sich nach Deinem Alter, Deinem Gesundheitszustand und Deinen Leistungswünschen. Auch das zuständige Bundesland und natürlich der Beihilfeanspruch bestimmt den Monatsbeitrag.

Bei allen einzelnen Punkten ist es sinnvoll, verschiedene Gesellschaften und Tarife zu vergleichen.

Ja.
Die Private Krankenversicherung kann mit einer erneuten Gesundheitsprüfung auch später noch gewechselt werden.
Ob ein solcher Wechsel sinnvoll oder aufgrund des Gesundheitszustandes überhaupt möglich ist, besprechen wir natürlich mit Dir.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Beamte empfehlenswert. Obwohl Beamte auf Lebenszeit in der Regel Anspruch auf Ruhegehalt vom Staat haben, ist nicht gewährleistet, dass dieses alle Kosten abdeckt, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Du wirst als dienstunfähig angesehen, wenn du aufgrund fortlaufender gesundheitlicher oder körperlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage bist, deine beruflichen Pflichten dauerhaft zu erfüllen. Oder du bist dienstunfähig, wenn du innerhalb der letzten sechs Monate für mindestens drei Monate aufgrund solcher Einschränkungen deine Dienstpflichten nicht erfüllen konntest und es keine Aussicht auf eine vollständige Genesung innerhalb der nächsten sechs Monate gibt. In einem solchen Fall kannst du in den Ruhestand versetzt werden, sofern keine andere Verwendung möglich ist. Den genauen Gesetzestext findest du hier.

Wichtig zu wissen: Für die Versetzung in den Ruhestand ist nicht zwangsläufig die Zustimmung eines Amtsarztes erforderlich, wie oft angenommen wird. Es reicht aus, wenn deine Dienstbehörde als dein Dienstherr dies beschließt.

Die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Form der Versicherung, die bestimmte Berufsgruppen absichert, insbesondere Berufe im öffentlichen Dienst oder in spezialisierten Branchen. Diese Versicherung bietet Schutz, falls der Versicherte aufgrund gesundheitlicher Probleme oder Verletzungen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die spezifischen Aufgaben seines Berufs auszuüben.
Im Falle einer Dienstunfähigkeit bietet diese Versicherung finanzielle Leistungen oder eine Rente, um Einkommensverluste auszugleichen. Sie ist auf die speziellen Anforderungen und Bedingungen des jeweiligen Berufsfeldes zugeschnitten.
Du erhältst als Pension einen Höchstsatz von 71,75 Prozent Deines durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand. Dieser Satz variiert je nach der Anzahl der Jahre, die Du im Dienst verbracht hast – dieser steigt um ungefähr 1,79 Prozent pro Dienstjahr. Um den Höchstsatz zu erreichen, musst Du mindestens 40 Jahre im Dienst gewesen sein.
Solltest Du beispielsweise eine gewisse Zeit in Teilzeit oder Elternzeit sein, mindert dies ebenfalls Deine Pension bzw. Deine Dienstzeit.
In den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Sachsen Thüringen erhalten Beamte neben der individuellen Beihilfe jetzt zusätzlich eine Pauschale Beihilfe. Dies ist eine Art Zuschuss des Arbeitgebers für Beamte, die sich in der Regel für die Gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Da die Entscheidung für diese neue Möglichkeit endgültig ist, ist es ratsam, dass neue Beamte sich ausführlich über beide Optionen informieren, bevor sie eine Wahl treffen.
Ob die Pauschale Beihilfe eine echte Alternative zur individuellen Beihilfe ist, hängt sehr stark von der persönlichen Situation wie der Besoldungsgruppe und dem eigenen Bedarf ab

Dein monatlicher Beitrag richtet sich nach Deinem Alter, Deinem Gesundheitszustand, Deinen Leistungswünschen. Auch das zuständige Bundesland und natürlich der Beihilfeanspruch bestimmt den Monatsbeitrag.

Bei allen einzelnen Punkten ist es sinnvoll, verschiedene Gesellschaften und Tarife zu vergleichen.

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Selbstverständlich helfen wir Dir gerne und jederzeit bei Fragen rund um Deine Beamtenversorgung. Dies beinhaltet zum Beispiel Themen zur Beihilfe, Pension und Familienabsicherung.

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