Unser Blog „Beamtenfunk“
Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (VVA) in der privaten Krankenversicherung

Was du als Versicherungsnehmer wissen musst, wenn der Versicherer deinen Vertrag prüft
Viele Versicherungsnehmer sind verunsichert, wenn ein Schreiben vom Versicherer kommt: Es wird eine Prüfung wegen einer möglichen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung angekündigt. Oft startet das, nachdem du eine Rechnung einreichst und dabei eine Diagnose auftaucht, die laut Versicherer schon vor Vertragsabschluss bekannt gewesen sein könnte, aber im Antrag nicht genannt wurde.
Wichtig: Eine VVA ist kein Automatismus für „Schuld", aber sie kann Folgen für deinen Vertrag haben. Deshalb lohnt es sich, die Situation ruhig, strukturiert und mit Blick auf Kenntnis, Fragen im Antrag und die Bedingungen deiner Versicherung anzugehen.
1) Was bedeutet Anzeigepflicht und vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung?
Beim Abschluss deiner privaten Krankenversicherung musst du als Versicherungsnehmer die Gesundheits-Fragen im Antrag vollständig und richtig beantworten. Diese Angaben sind Grundlage dafür, wie der Versicherer deinen Vertrag kalkuliert und welche Bedingungen gelten.
Von einer Verletzung der Anzeigepflicht spricht man, wenn Gesundheitsangaben fehlen oder falsch sind, obwohl danach gefragt wurde. In einer VVA-Prüfung schaut der Versicherer typischerweise auf:
- Welche Beschwerden/Behandlungen gab es vor Vertragsabschluss?
- Hattest du davon Kenntnis?
- Wurden die Punkte in den Fragen des Antrags korrekt beantwortet?
- Welche Auswirkungen hätte das auf die Bedingungen oder Annahme gehabt?
2) Wie beginnt eine VVA-Prüfung?
Häufig entdeckt der Versicherer bei einer Rechnung eine Diagnose und vermutet, dass sie schon vor dem Start des Vertrags relevant war. Dann bekommst du meist Post mit der Bitte um:
- Schweigepflichtentbindung
- Einholung von Arztunterlagen/Patientenakten
- Kontaktaufnahme mit Ärzten oder Vorversicherungen
Genau hier passieren die meisten Fehler, weil man „schnell unterschreibt“, obwohl noch gar nicht klar ist, was in den Unterlagen steht.
3) Warum du keine pauschale Schweigepflichtentbindung unterschreiben solltest
Viele Versicherungsnehmer unterschreiben aus Unsicherheit. Das Problem: Damit kann der Versicherer direkt und sehr breit Informationen einholen. Das ist riskant, weil du häufig nicht weißt, welche Diagnosen dokumentiert sind, ob es Verdachtsdiagnosen gibt oder welche Formulierungen Ärzte gewählt haben.
Wenn der Versicherer diese Informationen ungefiltert bekommt, kann daraus schnell eine ungünstige Bewertung entstehen, obwohl du vielleicht nie bewusst etwas „verletzt“ hast. Du gibst in dem Moment die Kontrolle ab, bevor du überhaupt weißt, worüber gesprochen wird.
4) So gehst du besser vor: Kontrolle behalten
Statt pauschal zu unterschreiben, gehst du strategisch vor:
- Teile dem Versicherer mit, dass du Unterlagen selbst einholst.
- Lass dir die konkreten Fragebögen/Fragen zusenden, die beantwortet werden sollen.
- Sende diese Fragen selbst an Ärzte/Vorversicherungen.
- Bitte darum, dass die Antworten an dich zurückgehen, nicht direkt an den Versicherer.
So kannst du vorab prüfen, ob Angaben missverständlich sind und ob Ärzte wirklich nur die gestellten Fragen beantworten. Gerade bei VVA zählt: Weniger „Beifang“, mehr Präzision.
5) Mögliche Folgen: Was kann der Versicherer tun?
Je nach Ergebnis und je nach Bedingungen kann der Versicherer unterschiedliche Schritte prüfen, zum Beispiel:
- Risikozuschlag (auch rückwirkend möglich)
- Vertragsänderung (z. B. Leistungseinschränkungen)
- Rücktritt oder Anpassung des Vertrags in schweren Fällen
Entscheidend ist dabei oft, ob der Versicherer von einer einfachen Unvollständigkeit ausgeht oder von vorsätzlich falschen Angaben. „Vorsätzlich" ist ein starker Vorwurf, der sehr genau geprüft werden sollte.
6) VVG: Warum der rechtliche Rahmen wichtig ist
Bei einer VVA-Prüfung spielt das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) eine zentrale Rolle, weil es regelt, welche Rechte und Möglichkeiten der Versicherer bei einer Anzeigepflichtverletzung hat und welche Pflichten du als Versicherungsnehmer hast. Gerade deshalb ist es wichtig, nicht aus dem Bauch heraus zu reagieren, sondern die Fakten (Fragen im Antrag, Kenntnis, Zeitraum, Bedingungen) sauber zu sortieren.
7) Sonderkündigungsrecht nach einer Vertragsänderung
Wenn der Versicherer deinen Vertrag ändert, etwa durch Zuschlag oder Leistungseinschränkung, besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist ist oft kurz (häufig ein Monat ab Zugang). Wer das verpasst, verliert Handlungsspielraum.
8) Wann Unterstützung sinnvoll ist
Eine VVA-Prüfung ist komplex. Es geht um medizinische Unterlagen, um Formulierungen, um Fristen und um die richtige Kommunikation mit dem Versicherer. Das ist ähnlich heikel wie in anderen Sparten, z. B. der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn Gesundheitsangaben im Antrag später überprüft werden. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig Unterstützung einzuholen.
Kontakt und nächster Schritt
Wenn du ein Schreiben zur VVA-Prüfung bekommen hast oder dein Versicherer bereits eine Entscheidung angekündigt hat, melde dich gern. Dann schauen wir uns gemeinsam an, welche Fragen gestellt wurden, welche Kenntnis du damals hattest, welche Bedingungen gelten und wie du jetzt am besten reagierst.
Schon gelesen?
Was du als Versicherungsnehmer wissen musst, wenn der Versicherer deinen Vertrag prüft Viele Versicherungsnehmer sind verunsichert, wenn ein Schreiben vom Versicherer kommt: Es wird eine [...]
Was im April vor dem Referendariat oft übersehen wird Viele angehende Referendarinnen und Referendare in Nordrhein-Westfalen, die ihr Referendariat zum 01.05. [...]






