Unser Blog „Beamtenfunk“
Krankenversicherung für Referendare in NRW

Was im April vor dem Referendariat oft übersehen wird
Viele angehende Referendarinnen und Referendare in Nordrhein-Westfalen, die ihr Referendariat zum 01.05. beginnen, stehen vor einer unerwarteten Frage:
Wie bin ich eigentlich im April krankenversichert?
Der Grund für diese Unsicherheit liegt in einer kleinen, aber entscheidenden Lücke im System.
In NRW endet das Semester an den Universitäten regulär zum 31.03.
Das Referendariat beginnt jedoch meist erst zum 01.05.
Damit entsteht ein kompletter Monat, der April, in dem viele angehende Referendare, Referendarinnen und Beamtenanwärter plötzlich nicht mehr eindeutig versichert sind.
Gerade weil sich viele mit diesem Thema erst kurz vor dem Referendariat beschäftigen, kommt es hier regelmäßig zu Problemen, fehlenden Informationen oder unnötigen Mehrkosten.
Warum der April für viele Referendare problematisch ist
Vor Beginn des Referendariats sind die meisten angehenden Lehrerinnen und Lehrer noch als Studenten eingeschrieben und dadurch meist:
- studentisch gesetzlich krankenversichert oder
- über die Familienversicherung der Eltern abgesichert.
Mit dem Semesterende zum 31.03. endet dieser Status jedoch häufig.
Gleichzeitig beginnt der Beamtenstatus auf Widerruf erst zum 01.05.
Im April sind viele Betroffene daher:
- kein Student mehr
- noch kein Beamter auf Widerruf
- häufig über 25 Jahre alt
- nicht mehr familienversichert
Damit entsteht eine Situation, in der die Krankenversicherung neu organisiert werden muss.
Welche Möglichkeiten es für den Monat April gibt
Grundsätzlich bleiben in dieser Situation meist nur drei Varianten.
1. Familienversicherung über den Ehepartner
Wer verheiratet ist und einen Ehepartner hat, der gesetzlich krankenversichert ist, kann häufig für den Übergangsmonat über die Familienversicherung abgesichert werden.
Voraussetzungen sind in der Regel:
- kein eigenes Einkommen
- gesetzlich versicherter Ehepartner
Der Vorteil:
Mit Beginn des Referendariats entsteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, sodass problemlos aus der GKV in die private Krankenversicherung beziehungsweise in die PKV gewechselt werden kann.
Diese Lösung kommt jedoch nur für einen kleinen Teil der Referendare infrage.
2. Freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
Eine weitere Möglichkeit ist die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese bringt jedoch zwei Nachteile mit sich.
- Hoher Beitrag
Der monatliche Beitrag liegt im April meist bei etwa 260 Euro oder mehr. Diese Beiträge sind für viele angehende Referendare bereits in der Übergangsphase eine spürbare Belastung. - Kündigungsfrist
Wer freiwilliges Mitglied wird, unterliegt den ordentlichen Kündigungsfristen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das bedeutet:
- Kündigung im April
- Austritt erst zum Ende des übernächsten Monats
In der Praxis führt das dazu, dass viele Referendare erst zum 01.07. in die private Krankenversicherung wechseln können. Da dann bereits das Referendariatsgehalt zugrunde gelegt wird, steigen die Beiträge oft sogar auf über 300 Euro monatlich. Damit wird diese Lösung schnell unnötig teuer.
3. Übergangstarif der privaten Krankenversicherung, meist die beste Lösung
Die sinnvollste Lösung für angehende Referendare, die später in die private Krankenversicherung oder PKV wechseln möchten, ist häufig der sogenannte Übergangstarif. Viele privaten Krankenversicherer bieten diesen Tarif speziell für solche Übergangszeiten an.
Der Versicherungsschutz funktioniert dabei etwas anders als im Referendariat. Statt der späteren Kombination aus Beihilfe und Restkostenversicherung bietet der Übergangstarif zunächst einen 100-prozentigen Versicherungsschutz.
Vorteile des Übergangstarifs
- nahtloser Versicherungsschutz im April
- keine Kündigungsprobleme
- automatische Anpassung zum Referendariatsbeginn
- Ausbildungskonditionen bleiben erhalten
Die Kosten liegen in der Regel zwischen 150 und 220 Euro pro Monat. Zum 01.05., wenn das Referendariat beginnt, wird der Tarif automatisch auf die Beihilfeversicherung für Referendare umgestellt.
Warum der Übergangstarif bei der Versicherungswahl wichtig ist
Nicht jede Versicherung bietet die gleichen Lösungen und Leistungen für diesen Übergangsmonat.
Deshalb ist es sinnvoll, bereits bei der Wahl der Krankenversicherung für das Referendariat darauf zu achten:
- ob ein Übergangstarif angeboten wird
- wie hoch die Kosten und Beiträge im April sind
- wie einfach der Wechsel zum Referendariat erfolgt
Gerade hier unterscheiden sich die Versicherer teilweise deutlich. Ein Vergleich der Tarife lohnt sich deshalb besonders für Referendare, Referendarinnen und angehende Beamte.
Planungssicherheit statt Versicherungschaos
Viele angehende Referendare erfahren erst sehr spät, dass der April versicherungstechnisch ein Sonderfall ist. Mit der richtigen Planung lässt sich diese Lücke jedoch problemlos schließen. Wir unterstützen angehende Referendarinnen und Referendare in Nordrhein-Westfalen dabei,
- die passende Krankenversicherung für das Referendariat zu finden
- den Übergangsmonat optimal zu lösen
- unnötige Kosten zu vermeiden
- einen sinnvollen Vergleich zwischen GKV und PKV vorzunehmen.
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