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Nach dem Referendariat: Private Krankenversicherung für Lehrer – welche Perspektiven hast du?

Das Referendariat ist geschafft – Glückwunsch! Aber was kommt danach? Viele frisch ausgebildete Lehrkräfte hoffen auf eine feste Stelle und eine schnelle Verbeamtung auf Probe. Die Realität sieht aber oft anders aus: Nicht jeder bekommt sofort eine Planstelle als Lehrer, und nicht jeder wird gleich verbeamtet. Manche starten zunächst als angestellte Lehrkraft, andere finden vorerst keine Stelle und müssen Übergangslösungen finden.
Was oft vergessen wird: Die Wahl oder der Verlust des Arbeitsplatzes hat direkte Auswirkungen auf deine Krankenversicherung. Hier erklären wir dir, was du beachten musst.
1) Wenn du als angestellte Lehrkraft startest
Wenn du nach dem Referendariat eine Stelle als angestellter Lehrer bekommst, bist du automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Das gilt unabhängig davon, ob du vorher als Beamter auf Widerruf privat versichert warst.
Warum startest du mit der GKV?
Anders als Beamte, die Beihilfeanspruch haben, sind angestellte Lehrer sozialversicherungspflichtig – das heißt, sie zahlen Beiträge zur Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung.
Vom Lehramtsanwärter zum Lehrer – Wichtig zu wissen:
- Deine private Krankenversicherung endet nicht automatisch – du musst sie aktiv kündigen, wenn du in die gesetzliche wechselst.
- Wenn klar ist, dass du langfristig eine Planstelle sowie die Verbeamtung auf Probe erhalten wirst, lohnt es sich, eine sogenannte Anwartschaftsversicherung bei der bisherigen privaten Krankenversicherung abzuschließen, da du dir so den Gesundheitszustand erhalten kannst. Die Kosten hierfür liegen je nach Versicherungsgesellschaft zwischen 7,- und 20,-€ pro Monat.
- Achte darauf, rechtzeitig mit deiner privaten Krankenversicherung zu klären, wie der Wechsel zur privaten Krankenversicherung (PKV) abläuft, um unnötige Doppelversicherungen zu vermeiden.
2) Wenn du nach dem Referendariat keinen Job findest
Das ist leider keine Seltenheit: Nicht alle fertigen Referendare finden direkt eine Anschlussstelle. Mitunter liegt es nicht nur an fehlenden Stellen, sondern mitunter auch an Stellen, die du selber einfach nicht möchtest, da dir die Schule, der Arbeitsweg oder die Stadt der Schule missfällt. Was bedeutet das für deine Absicherung?
- Bürgergeldempfänger: Wenn du dich arbeitssuchend meldest und Anspruch auf Bürgergeld (ehemals Hartz IV) hast, wirst du in der Regel nicht über das Jobcenter gesetzlich krankenversichert, da du während des Referendariats nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.
- Privatversichert ohne Einkommen: Wenn du während des ‚Refs‘ privat versichert bist und nach dem Ref keinen Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung hast, musst du in den sogenannten Übergangstarif deiner privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln. Das ist ein Tarif, der nun nicht mehr nur den Teil übernimmt, den die Beihilfe nicht übernimmt, sondern ein Tarif mit 100% Leistung. Die Kosten sind demnach meistens auch teurer, da die Absicherung auf 100% steigt.
- Familienversicherung (GKV): Wenn du unter 25 bist und noch über deine Eltern familienversichert sein kannst, ist das meist die Lösung mit den geringsten Kosten. Auch eine Familienversicherung über den Ehepartner ist möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
3) Und wenn später doch die Verbeamtung kommt?
Wenn du später doch eine Planstelle bekommst und verbeamtet wirst, hast du Anspruch auf Beihilfe und kannst (solltest) wieder in die private Krankenversicherung für Beamte wechseln. Allerdings prüfen die Versicherer dann deinen Gesundheitszustand erneut – wer zwischenzeitlich beispielsweise chronisch krank geworden ist, muss mit Risikozuschlägen oder Ausschlüssen rechnen. Gegebenenfalls kann es sonst zumindest zu geringen Leistungen für deine persönliche private Krankenversicherung kommen – das solltest du genau prüfen.
Deshalb sollte unbedingt ein sogenannter Anwartschaftstarif abgeschlossen werden, der den Gesundheitszustand einfriert und den erneuten Einstieg in die PKV problemlos möglich macht.
Informier dich genauer in unserem Blog: „Gesundheitsfragen bei der privaten Krankenversicherung: Was du als Antragssteller wissen musst“
Fazit – Darauf müssen Lehrer achten!
Nach dem Referendariat gibt es mehrere Wege – und alle haben ihre eigenen Konsequenzen für die Krankenversicherung:
- Angestellte Lehrer: gesetzlich pflichtversichert
- Ohne Anstellung als Lehrer: Bürgergeld möglich, Übergangstarif in der PKV oder Familienversicherung (je nach Voraussetzungen)
- Bei späterer Verbeamtung als Lehrer: Anwartschaft und bei Verbeamtung dann PKV mit Beihilfe
Wer hier sorgfältig plant und sich rechtzeitig informiert, kann unnötig hohe Beiträge und Stress sparen. Wenn du unsicher bist, lohnt sich eine Beratung bei deiner Krankenversicherung oder deinem unabhängigen Versicherungsvermittler. Wähle dabei unbedingt Spezialisten, die sich auf Beamte, die Beamtenversorgung und die Beihilfeabsicherung spezialisiert haben.
Wir von den beamtenpiloten stehen dir bei deinen Fragen rund um die passende Krankenversicherung gerne zur Seite – nimm einfach Kontakt zu uns auf.
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