Familie mitversichern
Mit klarer Absicherung ins Familienleben starten.
Geburt eines Kindes: Was ändert sich bei Beihilfe & PKV?
Wenn ein Kind geboren wird, verändert sich für Beamte, Beamtinnen und Beamtenanwärter nicht nur der Alltag. Auch bei Beihilfe, Familienzuschlag, Kindergeld und Krankenversicherung gibt es wichtige Punkte, die frühzeitig geklärt werden sollten.
Besonders wichtig ist die Frage, wie das Neugeborene versichert wird. Kommt eine private Krankenversicherung infrage? Besteht ein Beihilfeanspruch für das Kind? Oder ist die gesetzliche Krankenversicherung mit Familienversicherung die bessere Lösung?
Die beamtenpiloten helfen dir, diese Fragen sauber einzuordnen – mit langjähriger Erfahrung, fundierter Expertise und einer Beratung, die zu deiner Familie, deinem Dienstherrn und deinem Versicherungsschutz passt.
Was du tun kannst
Geburt beim Dienstherrn melden
Nach der Geburt solltest du deinen Dienstherrn beziehungsweise die zuständige Bezügestelle informieren. Je nach Bundesland läuft das über das Landesamt, das LBV oder die Besoldungsstelle.
Wichtig sind vor allem die Geburtsurkunde, Angaben zum Kindergeld und mögliche Unterlagen zum Familienzuschlag. Erst wenn dein Kind offiziell erfasst ist, können Beihilfe, Besoldung und weitere Ansprüche geprüft werden.
Beihilfeanspruch für dein Kind prüfen
Für Kinder von Beamten kann ein eigener Beihilfeanspruch bestehen. Dann übernimmt die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten, während der verbleibende Anteil über eine private Krankenversicherung abgesichert wird.
Wie hoch der Beihilfeanteil ist, hängt vom Dienstherrn und den geltenden Beihilfevorschriften ab. Deshalb sollte vor Abschluss geprüft werden, welche Absicherung wirklich passt.
PKV-Nachversicherung fristgerecht nutzen
Privatversicherte Eltern können ihr Neugeborenes über die Kindernachversicherung in der PKV anmelden. Der große Vorteil: Bei fristgerechter Anmeldung ist in der Regel keine Gesundheitsprüfung notwendig.
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgen. Wird diese Frist eingehalten, kann der Versicherungsschutz rückwirkend ab Geburt bestehen.
PKV und GKV vergleichen
Nicht jedes Kind muss automatisch privat versichert werden. Je nach Situation kann auch die gesetzliche Krankenversicherung oder Familienversicherung infrage kommen.
Entscheidend sind unter anderem Beihilfeanspruch, Krankenversicherung der Eltern, gewünschte Leistungen, Beitrag und langfristige Kosten. Deshalb sollten PKV und GKV immer sauber verglichen werden.
Tarif und Leistungen prüfen
Auch bei der Kindernachversicherung sollte der Tarif nicht ungeprüft übernommen werden. Wichtig sind Leistungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen sowie Heil- und Hilfsmittel.
Gerade beim Kind zählt nicht nur ein günstiger Beitrag. Der Versicherungsschutz sollte langfristig zu deiner Familie, der Beihilfe und möglichen späteren Behandlungen passen.
Unterlagen vorbereiten
Nach der Geburt werden meist mehrere Stellen aktiv: Dienstherr, Beihilfestelle, PKV, gesetzliche Krankenkasse und Familienkasse.
Typische Unterlagen sind Geburtsurkunde, Kindergeldnachweis, Antrag zur Beihilfe-Berücksichtigung und Anmeldung zur Krankenversicherung. Gesundheitsdaten sollten nur dann eingereicht werden, wenn sie wirklich erforderlich sind.

Wie wir dir helfen können
Du möchtest nach der Geburt deines Kindes keine Unsicherheit bei Beihilfe, PKV, GKV oder Familienzuschlag haben. Genau dabei unterstützen dich die beamtenpiloten.
Wir prüfen deine Situation individuell und zeigen dir, welche Krankenversicherung für dein Kind sinnvoll ist. Dabei betrachten wir nicht nur den Beitrag, sondern auch Leistungen, Beihilfeanspruch, Tarifqualität und langfristige Kosten.
Als erfahrene Spezialisten für Beamte, Beamtenanwärter und beihilfeberechtigte Familien kennen wir die Besonderheiten der privaten Krankenversicherung im Zusammenspiel mit der Beihilfe.
Wir helfen dir unter anderem bei:
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