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Krankenversicherung für Referendare in NRW im Oktober

Warum der Oktober vor dem Referendariat wichtig ist

Viele angehende Referendarinnen und Referendare in Nordrhein-Westfalen, die ihr Referendariat zum 01.11. beginnen, stehen plötzlich vor einer wichtigen organisatorischen Frage:

Wie bin ich eigentlich im Oktober krankenversichert?

Der Hintergrund ist eine kleine Lücke zwischen Studium und Referendariat, die vielen Betroffenen zunächst gar nicht bewusst ist.

In Nordrhein-Westfalen endet das Sommersemester an den Universitäten normalerweise zum 30.09.
Das Referendariat startet jedoch häufig erst zum 01.11.

Damit entsteht ein kompletter Übergangsmonat, der Oktober, in dem viele angehende Referendare, Referendarinnen und Beamtenanwärter nicht mehr eindeutig über ihren bisherigen Status abgesichert sind.

Da sich viele erst kurz vor dem Referendariat mit ihrer Krankenversicherung beschäftigen, führt dieser Zeitraum regelmäßig zu Unsicherheiten, fehlenden Informationen oder unnötigen Zusatzkosten.

Warum der Oktober versicherungstechnisch besonders ist

Während des Studiums sind viele angehende Referendarinnen und Referendare:

  • über die studentische Krankenversicherung abgesichert oder
  • über die Familienversicherung der Eltern versichert.

Mit dem Ende des Semesters zum 30.09. endet dieser Status jedoch häufig. Der Beamtenstatus auf Widerruf beginnt hingegen erst mit dem Start des Referendariats zum 01.11. Im Oktober befinden sich viele angehende Referendare daher in einer besonderen Situation:

  • kein Student mehr
  • noch kein Beamter auf Widerruf
  • häufig älter als 25 Jahre
  • nicht mehr familienversichert

Damit muss für diesen Monat eine separate Krankenversicherungslösung gefunden werden.

Welche Möglichkeiten es für den Übergangsmonat Oktober gibt

In der Praxis kommen in dieser Situation meist drei Varianten infrage.

1. Familienversicherung über den Ehepartner

Wer bereits verheiratet ist und einen Ehepartner hat, der gesetzlich krankenversichert ist, kann unter Umständen für diesen Monat über die Familienversicherung abgesichert werden.

Voraussetzung ist in der Regel:

  • kein eigenes Einkommen
  • gesetzlich versicherter Ehepartner

Der Vorteil dieser Lösung:

Mit Beginn des Referendariats entsteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, sodass ein Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung problemlos möglich ist.

Allerdings trifft diese Konstellation nur auf einen kleinen Teil der angehenden Referendare zu.

2. Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Eine weitere Möglichkeit ist die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Hierbei entstehen allerdings zwei wesentliche Nachteile.

  • Relativ hoher Beitrag
    Der monatliche Beitrag liegt in diesem Zeitraum häufig bei rund 260 Euro oder mehr. Diese Beiträge sind für viele Referendare und Beamtenanwärter bereits im Übergangsmonat eine spürbare Belastung.
  • Kündigungsfrist der gesetzlichen Krankenkasse
    Wer sich freiwillig gesetzlich versichert, unterliegt den regulären Kündigungsfristen der GKV.

Das bedeutet:

  • Kündigung im Oktober
  • Austritt erst zum Ende des übernächsten Monats

In der Praxis führt das dazu, dass viele Referendare erst zum 01.01. in die private Krankenversicherung wechseln können. Da dann bereits die Referendariatsbesoldung als Berechnungsgrundlage gilt, steigt der Beitrag häufig auf über 300 Euro monatlich. Damit wird diese Lösung schnell unnötig teuer.

3. Übergangstarif der privaten Krankenversicherung

Für viele angehende Referendare, die ohnehin zum Start des Referendariats in die private Krankenversicherung oder PKV wechseln möchten, ist der sogenannte Übergangstarif häufig die sinnvollste Lösung.

Viele privaten Krankenversicherer bieten spezielle Tarife an, die genau für diese Übergangszeit gedacht sind. Der Versicherungsschutz funktioniert dabei etwas anders als während des Referendariats. Statt der späteren Kombination aus Beihilfe und Restkostenversicherung bietet der Übergangstarif zunächst einen vollständigen Versicherungsschutz (100 %).

Vorteile eines Übergangstarifs

  • durchgehender Versicherungsschutz im Oktober
  • keine Kündigungsprobleme mit der gesetzlichen Krankenkasse
  • automatische Anpassung zum Referendariatsbeginn
  • Ausbildungskonditionen bleiben erhalten

Die Beiträge liegen in der Regel zwischen 150 und 220 Euro monatlich. Zum 01.11., wenn das Referendariat beginnt, wird der Tarif automatisch auf die passende Beihilfeversicherung für Referendare umgestellt.

Warum der Übergangstarif bei der Wahl der PKV wichtig ist

Nicht jede Versicherung bietet identische Lösungen und Leistungen für diese Übergangsphase.

Daher lohnt es sich bereits bei der Auswahl der Krankenversicherung für das Referendariat darauf zu achten:

  • ob ein Übergangstarif angeboten wird
  • wie hoch die Kosten und Beiträge im Oktober sind
  • wie unkompliziert die Umstellung zum Referendariatsbeginn erfolgt

Zwischen den verschiedenen Versicherern gibt es hier teilweise deutliche Unterschiede.

Ein Vergleich der Tarife kann deshalb sinnvoll sein, wenn Referendare die für sie passende private oder gesetzliche Absicherung finden möchten.

Planungssicherheit statt Unsicherheit im Übergangsmonat

Viele angehende Referendarinnen und Referendare erfahren erst sehr spät, dass der Oktober versicherungstechnisch eine besondere Rolle spielt. Mit der richtigen Planung lässt sich diese Übergangsphase jedoch problemlos lösen. Wir unterstützen angehende Referendare in Nordrhein-Westfalen dabei,

die passende Krankenversicherung für das Referendariat zu finden

den Übergangsmonat sinnvoll zu überbrücken

unnötige Kosten zu vermeiden

relevante Informationen und einen sinnvollen Vergleich der Möglichkeiten zu erhalten.

Datum:

6. August 2026

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